Bauabnahme
Vor-Ort-Abnahme mit klaren Mängelprotokollen und praktikablen Nachbesserungsempfehlungen – in Berlin, Potsdam und Brandenburg.
✓ DEKRA-zertifizierte Sachverständige
✓ Kurzfristige Vor-Ort-Termine
✓ Über 30 Jahre Erfahrung in der Immobilien- und Baubranche
Was ist eine Bauabnahme?
Die Bauabnahme ist die formale Feststellung, dass eine Bauleistung im Wesentlichen fertiggestellt wurde. Bei der Vor-Ort-Abnahme prüfen wir stichprobenartig sichtbare Leistungen und dokumentieren festgestellte Mängel sowie offene Restleistungen. Das Ergebnis ist ein nachvollziehbares Protokoll mit Prioritäten und Hinweisen zur weiteren Vorgehensweise. So erhalten Sie eine sachliche Grundlage für die Kommunikation mit Bauunternehmen, Bauträger oder Handwerksbetrieben.
Wann brauche ich eine Bauabnahme?
Neubau oder Sanierung kurz vor Übergabe (EFH, ETW, MFH, Gewerbe)
Teilabnahmen einzelner Gewerke (z. B. Estrich, Abdichtung, Dach, Fenster)
Abnahme von Gemeinschaftseigentum in WEG-Projekten
Nachbesserungskontrolle vor Ablauf von Fristen
So gehen wir bei der Bauabnahme vor
1 - Termin & Vorbereitung: Kurzabstimmung zu Objekt, Baufortschritt, Plänen/Leistungsverzeichnis.
2 - Vor-Ort-Begehung: Sichtprüfung relevanter Bauteile und Oberflächen, Funktionsproben und Messungen nach Möglichkeit.
3 - Dokumentation: Mängel-/Restleistungsprotokoll mit Fotohinweisen (sofern erforderlich)
4 - Besprechung der nächsten Schritte: Übergabe/Review des Protokolls, Hinweise zur Nachverfolgung.
Welche Unterlagen brauchen wir?
- Pläne/Grundrisse
- Baubeschreibung
- Leistungsverzeichnis
- Änderungsvereinbarungen (falls vorhanden)
Sollte etwas fehlen, klären wir das gerne vor Ort.
FAQs (häufig gestellte Fragen)
Bei Neubau gibt es kaum Mängel.
Gerade Neuprojekte weisen erfahrungsgemäß, insbeseondere in Zeitend des Fachkräftemangels teilweise erhebliche Mängel auf.
Was wird bei der Bauabnahme vor Ort geprüft?
Primär sichtbare Leistungen und einfache Funktionsproben. Zerstörungsfreie Prüfung, stichprobenartig. Verdeckte Bauteile werden nicht geöffnet. Hinweise auf Auffälligkeiten werden dokumentiert.
Erstellen Sie ein schriftliches Protokoll?
Ja, sofern es vereinbart ist, erhalten Sie ein Mängel-/Restleistungsprotokoll mit Priorisierung und Fotohinweisen. Dieses dient als Arbeitsgrundlage mit den Ausführenden.
Begleiten Sie auch die Abnahme des Gemeinschaftseigentums?
Ja, nach Absprache. Wir differenzieren zwischen Sonder- und Gemeinschaftseigentum und dokumentieren die jeweiligen Punkte getrennt.
Geben Sie rechtliche Bewertungen ab?
Nein. Wir liefern technische und sachverständige Hinweise. Für Rechtsfragen empfehlen wir die Einbindung einer Anwaltskanzlei.
Wie lange dauert eine Vor-Ort-Abnahme?
Abhängig von Objektgröße und Leistungsumfang. Wir planen mit Ihnen einen realistischen Zeitrahmen.