Grundrisserstellung
Vor-Ort-Aufmaß mit digitalem Bestandsgrundriss für Verkauf, Vermietung und Umbau – in Berlin, Potsdam und Brandenburg.
✓ DEKRA-zertifizierte Sachverständige
✓Architektonischer Grundriss – geeignet als Planungsgrundlage
✓ Bearbeitung in kurzer Zeit
✓ Über 30 Jahre Erfahrung in der Immobilien- und Baubranche
Was beinhaltet die Grundrisserstellung?
Unter Grundrisserstellung verstehen wir die Vor-Ort-Erfassung der Geometrie Ihrer Einheit/Ihres Hauses und die anschließende digitale Zeichnung als zweidimensionaler Bestandsgrundriss. Wir messen Räume, Öffnungen und besondere Geometrien stichprobenartig detailliert, dokumentieren Annahmen und liefern einen klar lesbaren Plan mit Beschriftungen. Auf Wunsch ergänzen wir Flächenangaben gemäß vereinbartem Regelwerk (z. B. WoFlV/DIN 277 für Flächenlisten)
Wann brauche ich die Wohnflächenberechnung ?
Kauf/Verkauf: Abgleich von Exposé-/Teilungsflächen vor Entscheidung
Umbau/Modernisierung: belastbare Basis für Planungsgespräche
Finanzierung/Bewertung: Saubere Flächenbasis für Kalkulationen
Verwaltung: einheitliche Grundrissdarstellung im Bestand
Umbau/Grundrissänderung: Neuberechnung nach baulichen Anpassungen
So läuft die Grundrisserstellung bei uns ab
1 - Termin & Vorbereitung: Kurzabstimmung zum Objekt, Unterlagenliste
2 - Vor-Ort-Aufmaß: Exakte Flächenaufnahme und fotografische Dokumentation
3 - Zeichnung & Plausibilisierung: Erstellung des digitalen Grundrisses und Prüfung auf Plausibilität
4 - Übergabe: Bereitstellung der finalen Grundrissunterlagen (digital)
Welche Unterlagen brauchen wir?
- Grundrisse/Skizzen (wenn vorhanden)
- Baubeschreibung (wenn vorhanden)
FAQs (häufig gestellte Fragen)
Es existiert ein alter Plan – reicht doch.
Altpläne weichen erheblich vom Bestand ab. Ein Vor-Ort-Aufmaß schafft eine belastbare Grundlage.
Können Sie gleich die Wohnfläche berechnen?
Ja, auf Wunsch ergänzen wir eine Flächenliste nach vereinbartem Regelwerk.
Erstellen Sie auch 3D/visualisierte Pläne?
Unser Standard ist 2D-Bestand. 3D-/Visualisierungsvarianten sind nach Absprache möglich.
Können Sie Flächen nach WoFlV/DIN 277 ausweisen?
Ja, wenn vereinbart. Wir dokumentieren das verwendete Regelwerk und Annahmen transparent.