Restnutzungsdauergutachten

Sachverständige Einschätzung zur verbleibenden wirtschaftlichen Nutzungsdauer Ihrer Immobilie

✓ DIN EN ISO/IEC 17024 zertifiziert

✓ IHK zertifiziert

✓ DEKRA-zertifizierte Bausachverständige

✓ Annerkung von Finazamt

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geschriebene Restnutzungsdauergutachten

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Jahre Erfahrung in der Immobilien- und Baubranche

Das sagen unsere Kunden:

Was ist ein Restnutzungsdauergutachten der ArgusExpert GmbH?

Ein Restnutzungsdauergutachten der ArgusExpert GmbH ermittelt, wie lange ein Gebäude in seinem aktuellen Zustand voraussichtlich noch wirtschaftlich genutzt werden kann. Statt nur pauschale Tabellenwerte zu übernehmen, prüfen die Sachverständigen von ArgusExpert Ihr Objekt individuell – auf Basis von Baujahr, Modernisierungen, Instandhaltungsstau, Bauweise und regionalen Markt- und Standortbedingungen.

Die DIN EN ISO/IEC 17024 zertifizierten Sachverständigen der ArgusExpert GmbH dokumentieren die Restnutzungsdauer in Jahren nachvollziehbar und begründen jeden Schritt der Herleitung im Gutachten. So entsteht eine fachlich belastbare Grundlage, die Sie gegenüber Vermieter:innen, Miteigentümer:innen, Banken oder Ihrer steuerlichen Vertretung verwenden können.

Warum ist ein Restnutzungsdauergutachten für Vermieter:innen interessant?

Für viele Vermieter:innen ist eine kürzere, fachlich begründete Restnutzungsdauer vor allem steuerlich relevant: Sie können Ihrer Steuerberatung mit dem Gutachten der ArgusExpert GmbH eine sachverständige Grundlage zur Prüfung erhöhter Abschreibungsbeträge (AfA) zur Verfügung stellen.


Wann brauche ich Restnutzungsdauergutachten?

  • Wenn der reale Gebäudezustand deutlich vom typisierten Tabellenwert abweicht (überaltert, teilsaniert, modernisiert)
  • Wenn ein Verkehrswert- oder Beleihungswertermittler eine objektbezogene RN braucht
  • Wenn ein älteres Mietobjekt mit sichtbarem Instandhaltungsstau gehalten wird und die steuerliche AfA auf Basis einer kürzeren Restnutzungsdauer geprüft werden soll
  • Wenn umfangreiche Modernisierungen erfolgt sind und die pauschale RN zu „kurz“ oder „lang“ wirkt Finanzierung/Beleihung
  • Wenn Banken, Verwaltungen oder Miteigentümer eine nachvollziehbare RN-Herleitung verlangen

So läuft die Immobilienkaufberatung bei uns ab

Unterlagen & Ziel klären: Baujahr, Modernisierungen, Bewertungs-/Steuerziel benennen

Vor-Ort-Inaugenscheinnahme: Sichtprüfung der wesentlichen Bauteile, Zugänglichkeiten, Modernisierungsstand.

Gutachterliche Herleitung: Vergleich mit üblichen Nutzungsdauern, Zu- und Abschläge für Zustand, Bauart, Instandhaltungsrückstand.

Gutachten & Übergabe: Schriftliches Gutachten mit Begründung, Annahmen und Fotohinweisen

Welche Unterlagen brauchen wir?

  • Baupläne (sofern vorhanden)
  • Baubeschreibung (sofern vorhanden)
  • Liste der Modernisierungsmaßnahmen
  • Energieausweis
Fehlt etwas? Wir beschaffen Dokumente für Sie

FAQs (häufig gestellte Fragen)

In den AfA-Tabellen steht doch alles.

Tabellen bilden Regelfälle ab. Bei überalterten, teilmodernisierten oder sehr speziellen Objekten ist eine objektbezogene RN oft sachgerechter – damit haben Sie wenigstens eine fachliche Grundlage.

Kann ich damit sicher mehr abschreiben?

Das Gutachten liefert die technische Begründung für eine kürzere RN. Ob die höhere AfA anerkannt wird, entscheidet Finanzamt/Steuerberatung.

Unsere Bank hat schon eine RN angesetzt.

Ein separates Gutachten kann die Bank-Sicht stützen oder – fachlich begründet – einen anderen Wert vorschlagen.

Das Gebäude ist alt, lohnt sich das?

Gerade dann ist eine kürzere RN gut begründbar und hilft bei Investitions- und Instandhaltungsentscheidungen.

Kann ich mit dem Gutachten meine Abschreibung erhöhen?

Das Gutachten liefert die sachverständige Herleitung einer kürzeren Restnutzungsdauer. Ihre steuerliche Vertretung kann dies beim Finanzamt einbringen.

Wie detailliert ist das Gutachten?

Es enthält Objektbeschreibung, Zustandseinschätzung, Herleitung der RN und die Annahmen, auf denen das Ergebnis beruht – so ist es für Dritte nachvollziehbar.

Nutzen Investoren so ein Gutachten?

Ja, um Bewertungen zu präzisieren und der Steuerberatung Argumente für eine abweichende AfA zu geben.

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