Wohnflächenberechnung

Vor-Ort-Aufmaß oder nach vorhandenen Grundriss mit nachvollziehbarer Flächenberechnung nach vereinbartem Regelwerk – in Berlin, Potsdam und Brandenburg.

✓ DEKRA-zertifizierte Sachverständige

✓ Zur Vorlage bei Banken und Finanzämtern geeignet

✓ Bearbeitung in kurzer Zeit

✓ Über 30 Jahre Erfahrung in der Immobilien- und Baubranche

Was ist eine Wohnflächenberechnung?

Die Wohnflächenberechnung umfasst das Vor-Ort-Messen aller relevanten Räume und die Ermittlung der anrechenbaren Flächen nach einem vereinbarten Regelwerk (z. B. Wohnflächenverordnung/WoFlV oder DIN 277 – je nach Zweck).

Wann brauche ich die Wohnflächenberechnung ?

Kauf/Verkauf: Abgleich von Exposé-/Teilungsflächen vor Entscheidung

Vermietung/Mieterwechsel: Grundlage für Mietpreisberechnung und Nebenkostenanteile

Finanzierung/Bewertung: Saubere Flächenbasis für Kalkulationen

Umbau/Grundrissänderung: Neuberechnung nach baulichen Anpassungen

So läuft die Wohnflächenberechnung bei uns ab

1 - Termin & Vorbereitung: Kurzabstimmung zum Objekt, Unterlagenliste

2 - Vor-Ort-Aufmaß: Flächenaufnahme & Dokumentation

3 - Berechnung: nachvollziehbare Berechnung mit Rechenweg

4 - Übergabe: Wohnflächenberechnung (optional: Grundrisserstellung)

Welche Unterlagen brauchen wir?

  • Pläne/Grundrisse (wenn vorhanden)

FAQs (häufig gestellte Fragen)

Im Exposé steht doch die Fläche.

Exposé-Werte weichen in der Praxis teilweise erheblich ab. Eine Vor-Ort-Berechnung schafft eine belastbare Grundlage.

Der Bauträger hat schon gemessen.

Eine neutrale Gegenprüfung hilft bei Abweichungen und macht Annahmen transparent.

Reicht eine grobe Schätzung?

Schon kleine Differenzen wirken sich bei Preis/Miete aus. Eine prüfbare Flächenliste schafft Klarheit.

Welche Regelwerke nutzen Sie?

Primär WoFlV (Wohnen) und DIN 277 (Nutz-/Bruttoflächen). Für Gewerbe nach Absprache. Wir dokumentieren das verwendete Regelwerk im Bericht.

Messen Sie auch Schrägen und Nischen?

Ja. Schrägen, Gauben, Erker, Nischen und Abstellräume werden regelwerkskonform berücksichtigt

Prüfen Sie bestehende Flächenangaben?

Ja, wir können sie anhand des vorhandenen Grundrisses prüfen und auf Abweichungen hinweisen.

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