Restnutzungsdauergutachten
Sachverständige Einschätzung zur verbleibenden wirtschaftlichen Nutzungsdauer Ihrer Immobilie
✓ DIN EN ISO/IEC 17024 zertifiziert
✓ IHK zertifiziert
✓ Annerkung von Finazamt
Was ist ein Restnutzungsdauergutachten?
Ein Restnutzungsdauergutachten ermittelt, wie lange ein Gebäude bei seinem aktuellen Zustand voraussichtlich noch wirtschaftlich nutzbar ist. Anders als pauschale Tabellenwerte berücksichtigt ein solches Gutachten Baujahr, Modernisierungen, Instandhaltungsstau, Bauweise und regionale Rahmenbedingungen. Das Ergebnis ist eine begründete Restnutzungsdauer in Jahren mit dokumentierter Herleitung.
Eine kürzere Restnutzungsdauer kann für Vermieter:innen interessant sein, weil sie ihrer Steuerberatung eine fachliche Grundlage geben können, um erhöhte Abschreibungsbeträge (AfA) zu prüfen. Ob das Finanzamt dies anerkennt, entscheidet jedoch immer die Behörde bzw. Ihre steuerliche Vertretung.
Wann brauche ich Restnutzungsdauergutachten?
- Wenn der reale Gebäudezustand deutlich vom typisierten Tabellenwert abweicht (überaltert, teilsaniert, modernisiert)
- Wenn ein Verkehrswert- oder Beleihungswertermittler eine objektbezogene RN braucht
- Wenn ein älteres Mietobjekt mit sichtbarem Instandhaltungsstau gehalten wird und die steuerliche AfA auf Basis einer kürzeren Restnutzungsdauer geprüft werden soll
- Wenn umfangreiche Modernisierungen erfolgt sind und die pauschale RN zu „kurz“ oder „lang“ wirktFinanzierung/Beleihung
- Wenn Banken, Verwaltungen oder Miteigentümer eine nachvollziehbare RN-Herleitung verlangen
So läuft die Wertermittlung bei uns ab
1 - Unterlagen & Ziel klären: Baujahr, Modernisierungen, Bewertungs-/Steuerziel benennen
2 - Vor-Ort-Inaugenscheinnahme: Sichtprüfung der wesentlichen Bauteile, Zugänglichkeiten, Modernisierungsstand.
3 - Gutachterliche Herleitung: Vergleich mit üblichen Nutzungsdauern, Zu- und Abschläge für Zustand, Bauart, Instandhaltungsrückstand.
4 - Gutachten & Übergabe: Schriftliches Gutachten mit Begründung, Annahmen und Fotohinweisen
Welche Unterlagen brauchen wir?
- Baupläne (sofern vorhanden)
- Baubeschreibung (sofern vorhanden)
- Liste der Modernisierungsmaßnahmen
- Energieausweis
Fehlt etwas? Wir beschaffen Dokumente für Sie
FAQs (häufig gestellte Fragen)
In den AfA-Tabellen steht doch alles.
Tabellen bilden Regelfälle ab. Bei überalterten, teilmodernisierten oder sehr speziellen Objekten ist eine objektbezogene RN oft sachgerechter – damit haben Sie wenigstens eine fachliche Grundlage.
Kann ich damit sicher mehr abschreiben?
Das Gutachten liefert die technische Begründung für eine kürzere RN. Ob die höhere AfA anerkannt wird, entscheidet Finanzamt/Steuerberatung.
Unsere Bank hat schon eine RN angesetzt.
Ein separates Gutachten kann die Bank-Sicht stützen oder – fachlich begründet – einen anderen Wert vorschlagen.
Das Gebäude ist alt, lohnt sich das?
Gerade dann ist eine kürzere RN gut begründbar und hilft bei Investitions- und Instandhaltungsentscheidungen.
Kann ich mit dem Gutachten meine Abschreibung erhöhen?
Das Gutachten liefert die sachverständige Herleitung einer kürzeren Restnutzungsdauer. Ihre steuerliche Vertretung kann dies beim Finanzamt einbringen.
Wie detailliert ist das Gutachten?
Es enthält Objektbeschreibung, Zustandseinschätzung, Herleitung der RN und die Annahmen, auf denen das Ergebnis beruht – so ist es für Dritte nachvollziehbar.
Nutzen Investoren so ein Gutachten?
Ja, um Bewertungen zu präzisieren und der Steuerberatung Argumente für eine abweichende AfA zu geben.